Wohnungseigentumsrecht
Wir beraten und vertreten Sie als
- Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaft
- Verwalter
in allen Belangen des Rechts der Wohnungseigentümergemeinschaft, insbesondere bei
- der Prüfung der Un-/ Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlungen
- der Auslegung von Teilungserklärungen
- der Überprüfung von Nebenkostenabrechungen
- ggfls bei der Teilnahme in Wohnungseigentümerversammlungen
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