Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht
Wir beraten und vertreten Sie
- im Ermittlungs- und anschließenden Gerichtsverfahren, wobei möglichst früh, spätestens nach Erhalt eines Anhörungsbogens, einer Ladung zur Vernehmung, eines Strafbefehls oder eines Bußgeldbescheides, die Vertretung durch den Anwalt beginnen sollte, um Ihre Rechte als Beschuldigter bzw. als Betroffener (Einspruchsrecht innerhalb von 2 Wochen, Aussageverweigerungsrecht, auch Ihrer Angehörigen, Verhalten bei Vernehmungen, auch als Zeuge, u.s.w.), zu erfahren, zu wahren und weil nur der Anwalt die für die Verteidigung notwendige Akteneinsicht erhält, um für eine außergerichtliche Einstellung oder einer späteren Hauptverhandlung die richtige Verteidigungsstrategie aufzubauen.
- im Jugendstrafverfahren,
- im Betäubungsmittelverfahren,
- bei Trunkenheitsfahrten,
- in sämtlichen Führerscheinangelegenheiten,
-
bei Fahrverbot,
- bei Entziehung der Fahrerlaubnis auch im Verwaltungsverfahren,
- bei der Reduzierung der Sperrfrist durch Mainzer Modell 77,
- als Nebenkläger, wenn Sie geschädigt wurden,
- in allen sonstigen Ordnungswidrigkeitsverfahren außerhalb des Straßenverkehrs.
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