
Wir vertreten und beraten Sie bei allen auftretenden Problemen mit einer Reise
Beim Reisevertrag sind kurze Fristen zu beachten. Mängel sind am besten vor Ort anzuzeigen und der Reiseveranstalter hat Abhilfe zu schaffen. Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Rückkehr schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Es ist daher schnell, unmittelbar nach Reiseende zu handeln.