Medizinrecht
Wir vertreten und beraten Sie bei
- der Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen infolge ärztlicher / zahnärztlicher Behandlungsfehler
- der Durchsetzung / Abwehr von Gebührenforderungen der Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ )
- der Gründung, dem Erwerb oder der Übertragung einer Praxis
- der Bildung einer Gemeinschaftspraxis oder anderen Kooperationsformen
- der Kassenzulassung /-entzug
- der Ausübung des Berufsrechts (Approbationsordnung, ärztliche Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammer)
- allen Personalfragen
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