Familienrecht
Wir beraten und vertreten Sie in Fragen
- der Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft
- der Ehescheidung
- eines Ehevertrages
- des Unterhaltsrechts
- des eheliches Güterrechts (Zugewinnausgleich / Vermögensauseinandersetzung)
- des Rechts der elterlichen Sorge und des Umgangs mit den Kindern
- der Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft
unter Beachtung familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Steuer- und Sozialrechts.
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