Bau- und Architektenrecht
Wir beraten und vertreten Sie als Bauherr, Architekt oder Bauunternehmer
- im gesamten Werkvertrags-, VOB-und Architektenrecht
- beim Erstellen Ihrer Werk-, VOB - oder Architektenverträge
- beim Erstellen Ihrer Schluss- und Honorarrechnung und deren Prüfung
- bei der Durchsetzung, Sicherung oder Abwehr von Werklohn- oder Architektenhonorarforderungen, auch nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages
- zu Fragen der Gewährleistung der Bauausführung
- in Ihren Rechten vor, während und nach der Durchführung des Bauvorhabens, Gewerkes oder Architektenvertrages (Baubetreuung)
- in Ihren Rechten als Architekt und Ingenieur
- im Vergaberecht
- im gerichtlichen selbständigen Beweisverfahren im gesamten Bauprozess
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